Ihr Risiko
Fehlerquote bei bAV-Dokumentionen
Was schlummert in Ihren Akten?
Da bAV in erster Linie ein arbeitsrechtlicher Prozess ist, die immer Entgeltbestandteil ist, schließen sich kleinste Fehler in der Dokumentation direkt dem neuen Bußgeldkatalog nach der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Nachweisgesetz § 2 an.
„Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gehen grundsätzlich immer zu Lasten des Arbeitgebers.“ (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG).
Beispielsweise sind fehlerhafte oder gar nicht vorhandene Entgeltumwandlungsvereinbarungen ein gefundenes Fressen zur Streitwertermittlung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dies erhöht weiterhin den Druck auf die Arbeitgeber in dem äußerst komplexen Rechtskonstrukt der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.